Wenn das Unternehmen die Einleitung des Insolvenzverfahrens zugelassen hat, es kann auf die Entscheidungen zurückführen, die von der Leitung des Unternehmens getroffen wurden. Die Gründer, Direktoren, Begünstigten und andere affiliierten Personen haften für Schulden des Unternehmens. Daher ist es im Rahmen des Insolvenzverfahrens möglich, diese Personen zur subsidiären Haftung einzuziehen und Schulden durch persönliche finanzielle Mittel und Eigentum zu sammeln.
Anwaltskanzlei Gebel und Partner beschäftigt sich mit dem Schutz von Vermögenswerten, der Begleitung von Insolvenzverfahren und Streitigkeiten über die subsidiäre Haftung. Wir werden die Rückzahlung von den Aufsichtspersonen des Schuldners erreichen.