Einziehung in die subsidiäre Haftung wird häufig zur Betreibung der Forderungen von dem Gläubigem sowohl im Insolvenzverfahren als auch außer diesem verwendet. Solche Handlungen der Gläubiger sind nicht immer begründet und gesetzmäßig. Um die ungerechtfertigten Forderungen zu vermeiden, muss man die Einziehung in die subsidiäre Haftung anfechten.
Anwaltskanzlei Gebel und Partner beschäftigt sich mit dem Schutz von Vermögenswerten, der Begleitung von Insolvenzverfahren und Streitigkeiten über die subsidiäre Haftung. Wir fechten die rechtswidrigen Handlungen der Gläubiger an und lassen die Einziehung in die subsidiäre Haftung nicht zu.